Die Ausbildung
Klassen
Wir bieten die Fahrausbildung in den folgenden Fahrerlaubnisklassen an:
B |
Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zulässiges Gesamtgewicht max. 3,5 t. Ein Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (zG) darf immer mitgeführt werden. Ein Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg Theorie: 12 Stunden (a 90') Grundstoff + 2 Stunden spezifischer Stoff. |
Der Fahrplan
Als erstes sollten Sie sich in der Fahrschule anmelden.
Dazu sind keine besonderen Unterlagen nötig.
In der Fahrschule erhalten Sie dann auch genaue Informationen zur Beantragung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde.
Als zweites müssen Sie die Fahrerlaubnis beim Bürgeramt beantragen.
Der Antrag kann ein halbes Jahr vor erreichen des 18. Lebensjahr (17. Lebensjahr bei begleitendem Fahren) gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis kann bei jeder Meldestelle oder beim Bürgeramt beantragt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen nötig:
- Personalausweis bzw. Pass
- Ein aktuelles Passbild
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (1.Hilfe-Schein) - nähere Informationen in der Fahrschule
- Sehtest - nicht älter als zwei Jahre, bei jedem Optiker oder Augenarzt
1. Hilfe - Kurse in der Umgebung finden
Bürgerämter
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Blaschkoallee
Blaschkoallee 32
12359 Berlin
Öffnungszeiten (Stand Oktober 2015) | |
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Montag | 08.00-15.00 Uhr |
Dienstag | 11.00-18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00-13.00 Uhr |
Donnerstag | 11.00-18.00 Uhr |
Freitag | 08.00-13.00 Uhr |
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Zwickauer Damm
Zwickauer Damm 52
12353 Berlin
Öffnungszeiten (Stand Oktober 2015) | |
---|---|
Montag | 08.00-15.00 Uhr |
Dienstag | 11.00-18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00-13.00 Uhr |
Donnerstag | 11.00-18.00 Uhr |
Freitag | 08.00-13.00 Uhr |
Theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht findet immer montags und mittwochs von 18.00 bis 19:30 Uhr statt. Insgesamt müssen, je nach Führerscheinklasse, 14 - 16 Themen absolviert werden. In den Sommerferien bieten wir auch Ferienkurse an.
Nach Abschluss des theoretischen Unterrichts erhalten Sie die Ausbildungsbescheinigung und können zur theoretischen Prüfung gehen. Die Prüfung wird in der Prüfstelle der DEKRA bzw. des TÜV durchgeführt. Den Zeitpunkt für die theoretische Prüfung wählen Sie selbst, sobald Sie sich ausreichend vorbereitet haben und sich fit fühlen (fühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag bzw. 17. Geburtstag bei BF17).
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung, erhalten Sie von uns nach dem Besuch aller Theoriestunden
- Antragsgenehmigung vom Landeseinwohneramt
- Prüfgebühren, ca. 22,49 € in bar
Ausbildungsplan Theorie alle Klassen als PDF
Ausbildungsplan Theorie Klasse B als PDF
Theorieplan
Datum | Lektion |
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noch keine Termine |
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung werden in der Regel immer 80-Minuten-Einheiten gefahren. Es handelt sich hierbei um Übungsfahrten. Ob Sie hier mehr oder weniger Fahrstunden benötigen, hängt von Ihren persönlichen Fortschritten ab. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl, die Sie absolvieren müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch besondere Übungsfahrten, also Pflichtstunden, die Sie zwingend absolvieren müssen.
Dazu zählen:
- 3 Dämmerungs- / Nachtfahrstunden a 45 Minuten
- 5 Belastungs- / Überlandfahrstunden a 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrstunden a 45 Minuten
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Prüfung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung, erhalten Sie von der Fahrschule
- Beleg über die bezahlte Prüfgebühr
PKW ab 17 Jahre
Auch in Berlin können jetzt Jugendliche mit 17 Jahren den Führerschein erhalten - vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen nun in Begleitung eines Erwachsenen ein Auto fahren. Ziel des begleitenden Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorrausschauendes Fahren beizubringen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die wichtigsten Punkte:
Die Anträge für das "Begleitende Fahren" sind direkt in allen Bürgerämtern / Meldestellen zu stellen.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse "B" besitzen und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.
Die Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt. Es muss jeder Begleiter bei Antragstellung benannt werden. Pro Begleitperson ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Die Begleiter werden in die Prüfbescheinigung eingetragen.
Der Fahrschüler bekommt mit bestandener Führerscheinprüfung eine Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Lebensjahr im Inland als Führerschein gilt.
Zum 18. Lebensjahr wird der Führerschein automatisch mit der der Post versandt.
Es darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung gefahren werden.
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Prüfbescheinigung. Sie beträgt zwei Jahre.